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Art. 15 · Plan-Anpassungen

BZO Volketswil · S. 32 · Original-PDF

Der Gemeinderat wird ermächtigt, den Plan der Gebietszugehörigkeit gemäss Art. 5 anzupassen, wenn eine Veränderung des öffentlichen Verkehrsangebotes dies als zweckmässig erscheinen lässt.

(Siehe Anhang, Beschluss Nr. 222, vom 4. September 2018)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.