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Art. 56 · Gebühren

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 38 · Original-PDF

1Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen Gebühren für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen, usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde. BNO Gemeinde Villmergen 39 8. Schluss und Übergangsbestimmungen 8.1 Übergangsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.