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Art. 24 · Speziallandwirtschaftszone Rigacher/Unterzelg

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 20 · Original-PDF

1Die Speziallandwirtschaftszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der bodenabhängigen und der bodenunabhängigen bzw. einer über die innere Aufstockung hinausgehenden Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse dienen.

2In der Speziallandwirtschaftszone Rigacher/Unterzelg sind Bauten und Anlagen zur Produktion pflanzlicher Erzeugnisse zulässig.

3Die Bauvorschriften richten sich nach § 23 Bauten in der Landwirtschafszone

4Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 3.4 Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.