← BZO Uzwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 39 · Spiel- und Begegnungsflächen

BZO Baureglement Uzwil · S. 11 · Original-PDF

c)Spiel- und Begegnungsflächen Spiel- und Begegnungsplätze gemäss Art. 73 BauG haben eine Fläche von 25 %o der anrechenbaren Geschossfläche zu umfassen. Die Baubewilligungsbehörde kann bei guter Gestaltung allgemeine Grünflächen und interne Erschliessungen teilweise anrechnen. ln besonderen Fällen kann die Erstellung von Spiel- und Begegnungsflächen durch Ersatzabgaben kompensiert werden. Je m2 ist vor Baubeginn eine Ersatzabgabe von Fr. 150.- zu leisten. Die Ersatzabgabe ist zweckgebunden für den Bau und Betrieb öffentlicher Spiel- und Begegnungsplätze.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.