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Art. 29 · Dachgeschoss
BZO Baureglement Uzwil · S. 7 · Original-PDF
Das Dachgeschoss liegt unterhalb einer Linie, die durch die Verbindung der Schnittlinie von Dachhaut und Fassade auf der Längsseite und dem First gebildet wird. Der Kniestock wird innen gemessen und darf nicht mehr als 0.9 m betragen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.