Art. 2 · Organe
BZO Baureglement Uzwil · S. 1 · Original-PDF
Der Gemeinderat hat die Aufsicht über das Planungs- und Bauwesen und sorgt für den Vollzug dieses Reglements. Er kann für das Baubewilligungsverfahren und die baupolizeilichen Aufgaben eine Baukommission einsetzen. Die Bauverwaltung rlbt die Bauaufsicht aus und vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und der Baukommission. Sie gibt Auskunft, berät und zieht Fachleute bei. Verfügungen und Entscheide der Baukommission können unmittelbar an die ka ntona le Reku rsi nsta nz weitergezogen werden.l Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Uzwil ergänzt am 08.11.2022, dem fakultativen Referendum unterstellt vom 11.03.2023bis19.04.2023, vom AREG genehmigt am07.07.2023. lnkraftgesetzt per 1. August 2023. Planungsinstrumente Aft. g Der Richtplanz zeigt die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Er hat einen Planungshorizont von 25 Jahren. Die Schutzvorschriften richten sich nach der Schutzverordnung. Verbindlich sind die Originalpläne und die dazugehörigen Unterlagen. II. PLANUNG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.