Art. 8 · Empfindliche Baugebiete
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 10 · Original-PDF
In den empfindlichen Baugebieten werden an Bauten und Anlagen erhöhte gestalterische Anforderungen gestellt. Die Schönheit und Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes müssen gewahrt bleiben.
Bauten und Anlagen sind horizontal und vertikal so zu gliedern, dass sie die Massstäblichkeit der bestehenden Bausubstanz nicht stören.
Für alle aussen sichtbaren Bauteile sind dem Gemeinderat vor ihrer Ausführung Material-, Struktur- und Farbmuster, wenn nötig am Bau, vorzulegen.
Die Farbgebung muss zurückhaltend sein. Grelle Farbtöne sind nicht zugelassen.
IV. Besondere Vorschriften für die Kernzone A
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