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Art. 29 · Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 18 · Original-PDF

Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster Bei guter architektonischer Gestaltung sind Dachaufbauten, Dacheinschnitte oder Dachflächenfenster zulässig. Die gesamte Länge der Dachaufbauten und/oder der Dacheinschnitte darf nicht grösser sein als die Hälfte der entsprechenden Gebäudeseite.

Technisch notwendige Dachaufbauten, wie Kamine und Liftaufbauten, dürfen die zulässige Firsthöhe überragen, wenn sie architektonisch gut gestaltet werden.

Attikageschosse sind auf Flachdächern gestattet, sofern sie unter einem Winkel von 45° vom Schnittpunkt der Fassade mit der Dachhaut des Daches über dem obersten Vollgeschoss zurückliegen. Aufbauten für Treppenhäuser und Lifte dürfen bis zur Fassadenflucht reichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.