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Art. 21 · Gebäudelänge

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 15 · Original-PDF

Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung ohne An- und Vorbauten.

Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf die Parallele zur Hauptfassade.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.