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Art. 11 · Einfamilienhauszone (E)
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
1Die Einfamilienhauszone E dient dem reinen Wohnungsbau. Nicht störenEinfamilienhauszone (E) des Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen.
2Die Einfamilienhauszone E ist nur für freistehende Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser bestimmt. Pro Einfamilienhaus ist eine zusätzliche Wohnung mit maximal 31/2 Zimmer zulässig (Einliegerwohnung).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.