Art. 5 · Richtplan
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 4 · Original-PDF
1 Der Richtplan beschreibt die in der Gemeinde anzustrebende bauliche und landwirtschaftliche Entwicklung innerhalb des überblickbaren Zeitraumes. 2 Er enthält Angaben über die Bodennutzung, die wichtigen Verkehrswege und Verkehrsanlagen, die Grundlagen für die Versorgungsanlagen und bezeichnet die zu schützenden oder zu gestaltenden Landschaftsteile. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 5 3 Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe wegleitend. Er ist auf den kantonalen Richtplan abzustimmen. 4 Der Richtplan wird vom Gemeinderat erlassen. Zonenpläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.