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Art. 45bis · Zone für Grüngutaufbereitung

BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 19 · Original-PDF

Zone für Grüngutaufbereitung 1 Die Zone für Grüngutaufbereitung ist für die gewerbliche Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Grünabfällen und natürlichen Materialien bestimmt. Nicht erlaubt ist das Lagern von Bauschutt, Strassenaufbruch und wassergefährdenden Stoffen. 14120_05A_220603_SeilB_BauR_Entwurf.docx Planpartner AG Gemeinde Unteriberg. Baureglement 20 2 Der Betrieb und Unterhalt ist so auszurichten, dass die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering gehalten werden. Insbesondere sind das benachbarte Gewässer und die Ufervegetation vor Beeinträchtigungen zu schützen. Es sind alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, um übermässige Emissionen zu vermeiden. 3 Zugelassen sind Bauten und Anlagen im Rahmen des betrieblichen Bedarfs.

B) Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.