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Art. 21 · Bennennung der Strassen
BZO Baureglement Gemeinde Unteriberg · S. 9 · Original-PDF
1 Die Benennung der Strassen und Plätze sowie die Nummerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates. Abstände von Strassen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.