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Art. 21 · Nutzweise

BZO Unterengstringen · S. 8 · Original-PDF

1In den Industrie- und Gewerbezonen sind mässig störende Betriebe sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. 1

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3. Besondere Institute 3.1 Arealüberbauungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.