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Art. 12 · Abbrüche

BZO Unterengstringen · S. 6 · Original-PDF

1Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bewilligungspflichtig. Er darf zugelassen werden, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt, 4

2.2 Zentrumszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.