← BZO Unterengstringen · Inhaltsverzeichnis
Art. 12 · Abbrüche
BZO Unterengstringen · S. 6 · Original-PDF
1Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bewilligungspflichtig. Er darf zugelassen werden, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt, 4
2.2 Zentrumszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.