Art. 7 · Kernzonen A und B
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 6 · Original-PDF
1Die Kernzonen A und B dienen der Erhaltung und Weiterentwicklung des traditionellen Dorfkerns. Sie dienen Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben (inkl. Gastgewerbe) sowie dem Wohnen.
2Nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zu lässig.
3Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind lediglich der Strasse abgewandt oder in Form von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen sowie mit Zu stimmung des Gemeinderats zulässig. An der Kantons-, Oberdorf- und Höf nerstrasse sind sie gänzlich ausgeschlossen.
4Für die Garagierung von Fahrzeugen darf pro Liegenschaft nur ein Ein fahrtstor von höchstens 3 m Breite erstellt werden.
5Gebäude und ihre Umgebung sind so zu gestalten, dass sie sich in das schutzwürdige Ortsbild einpassen und die Gebäudezwischenräume einen öffentlichen Charakter ausstrahlen.
6Der Gemeinderat kann den Abbruch und Neubau bewilligen, wenn das be stehende Gebäude für das Ortsbild unwichtig ist oder es unzumutbar ist, die Bausubstanz zu erhalten, und sich das Ersatzprojekt sehr gut in das schutz würdige Ortsbild einordnet.
7Die Fassaden und Dächer sind in ortsüblichen Materialien und Formen zu gestalten. Die strassenseitige Front eines Neubaus ist architektonisch als Hauptfassade zu gestalten.
8Der Dachfirst soll in der Regel senkrecht oder parallel zur Strasse verlau fen. Dachaufbauten sind nur als Giebellukarne, Schleppgaube oder Dachflä chenfenster zugelassen. Balkone dürfen die Fassade nicht überragen.
9Mauern und Einfriedungen zur Umgebungsgestaltung sind bis zu einer Hö he von 0.5 m zulässig; im Übrigen sind nur technisch bedingte Stützmauern gestattet.
10Der Gemeinderat legt die zulässigen Abstände für Neubauten fest. 6 Gemeinde Unterägeri 7.1-1
11Kleinbauten sind nur bis zu einer Grundfläche von 15 m², einer Fassaden höhe von 2.5 m und einer Gesamthöhe von 3.5 m zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.