Art. 39 · Preisgünstiger Wohnungsbau
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 19 · Original-PDF
1Mit preisgünstigem Wohnraum sollen Mietwohnungen in erster Priorität für einheimische Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen geför dert werden. 19 7.1-1 Gemeinde Unterägeri
2Die Anforderungen von preisgünstigem Wohnraum sind erfüllt, wenn sich die Bauherrschaft für die Erstellung und die Vermietung von Wohnraum zur Einhaltung der Anforderungen des kantonalen Wohnraumförderungsgeset zes (BGS 851.211) verpflichtet oder die Bedingungen der Verordnung für preisgünstigen Wohnungsbau der Gemeinde einhält.
3Die als preisgünstiger Wohnraum ausgewiesene Geschossfläche darf nicht zweckentfremdet werden. Das Zweckentfremdungsverbot wird vom Gemein derat als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch ange merkt.
4Der Gemeinderat erlässt eine Verordnung, worin folgende Anforderungen für preisgünstige Wohnungen definiert werden: a) die angemessene Belegung der Mietwohnungen b) die maximalen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Mieter schaft c) die maximalen Erstellungskosten der Wohnungen d) die Mietzinsberechnung in Abhängigkeit von den Liegenschaftskos ten e) der kalkulatorische Landwert und f) die Kontrollen und die Sicherung der Zweckbestimmung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.