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Art. 15 · Bebauungsplanpflicht

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 12 · Original-PDF

1In den im Zonenplan mit durchzogener Linie schwarz umrandeten Gebie­ ten darf nur auf der Grundlage eines Ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.

2In den im Zonenplan mit gepunkteter Linie schwarz umrandeten Gebieten darf nur auf der Grundlage eines Einfachen oder Ordentlichen Bebauungs­ plans gebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.