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Art. 4 · Umschwung, Anlagen
BZO Uitikon · S. 7 · Original-PDF
Dach materialisierung 1 Umschwung, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen in den Kernzonen sind für sich und im Zusammenhang mit der baulichen Umgebung so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Umschwung, Anlagen 2 Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem Charakter der Ortsbilder von Uitikon und Ringlikon nicht zu vereinbaren sind, wie selbständige Fahrzeugabstellplätze und Materialablagerungsstätten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.