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Art. 17 · Nutzweise

BZO Uitikon · S. 14 · Original-PDF

1 Nicht störende Betriebe sind bis zur Hälfte der Gesamtnutzfläche gestattet. Sie dürfen keinen unverhältnismässigen Verkehr auslösen. Nutzweise 2 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Wohnzonengebieten sind auch mässig störende Betriebe zulässig. Ihre Fläche im Verhältnis zur Wohnnutzung ist nicht beschränkt.

e)Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

WG2WG3*
Ausnützungsziffer max.40 %54 %
Grünflächenziffer min.35 %35 %
Vollgeschosse max.23
Dachgeschoss max.11
Untergeschoss max.11
Traufseitige Fassadenhöhe max.8,1 m11,4 m
Giebelseitige Fassadenhöhe max.13,1 m17m
Grenzabstände:
kleiner Grundabstand min. zuschlagsfreie Fassadenlänge5 m 14 m5 m 14 m
grosser Grundabstand min. zuschlagsfreie Fassadenlänge7 m 22 m7 m 22 m
Gebäudelängefreifrei

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.