Art. 4 · Zweck und Grundsätze
BZO Uetikon am See · S. 5 · Original-PDF
1Die Kernzone K1 umfasst die besonders prägenden und weitgehend erhaltenswer ten Teile der Ortskerne. Die heutige Erscheinung und Identität ist beizubehalten.
2Die Kernzone K2 umfasst die übrigen Teile der Kernbebauung. Um-, Ersatz- und Neubauten sollen zu einer zeitgemässen Weiterentwicklung der Kernzone beitragen.
Gemeinde Uetikon am See 5 Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
3Bei allen baulichen Veränderungen in den Kernzonen sind Bezüge zu den ortsbild prägenden Gestaltungselementen beizubehalten oder herzustellen, insbesondere hinsichtlich Kubus, Massstäblichkeit, Proportionen, Fassadenstruktur, Materialien, Farben und Umschwung.
4Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.