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Art. 34 · Abstandsvorschrift für besondere Gebäude

BZO Uetikon am See · S. 17 · Original-PDF

1Die kantonale Abstandsverschärfung für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

2Besondere Gebäude haben zu Nachbargrundstücken wie auch gegenüber Ge­ meindestrassen, Plätzen und Wegen einen Abstand von mind. 3.5 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.