Art. 31 · Anzahl der Abstellplätze
BZO Turbenthal · S. 16 · Original-PDF
1Je ein Personenwagen-Abstellplatz ist zu erstellen:
a)pro 80 m2 gesamte Geschossfläche für Wohnungen; mindestens aber 1 % Abstellplatz pro Wohnung;
b)pro 15 m2 Restaurationsfläche;
c)pro 35 m2 Ladenfläche;
d)pro 50 m2 gesamte Geschossfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe;
e)pro 2 Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben.
2Zusätzlich zu den gemäss Abs. 1 lit, a notwendigen Abstellplätzen ist bei Mehrfamilienhäusern pro 5 Wohnungen ein Besucherplatz bereitzustellen.
3Sind aufgrund von besonderen Gegebenheiten im konkreten Einzelfall mehr Motorfahzeuge zu eruarten oder kann schlüssig nachgewiesen werden, dass weniger Abstellplätze erforderlich sind, so können Abweichungen gegenüber der Berechnungsweise.von Abs. 1 bewilligt werden (2.B. aufgrund Güteklasse der OV-Erschliessung). Der Grundeigentümer ist verpflichtet, die minimal erforderlichen Parkplätze real nachzuweisen, Ersatzmassnahmen umzusetzen oder durch Ersatzabgaben abzugelten, wenn die reduzierte Parkplatzzahl wiederholt nicht ausreicht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.