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Art. 28 · Grenzbau für besondere

BZO Turbenthal · S. 15 · Original-PDF

Gebäude

1Besondere Gebäude dürfen an die Grenze gestellt werden, wenn sie gleichzeitig gebaut werden oder an ein bestehendes Nachbargebäude anlehnen oder nicht mehr als einen Drittel der nachbarlichen Grenze beanspruchen. Bei Bauten mit mehr als 25 m2 Grundfläche ist beim Grenzbau die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

2Nachbarliche Vereinbarungen aufgrund von $ 270 Abs. 3 PBG bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.