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Art. 25 · Besondere Vorschriften

BZO Turbenthal · S. 14 · Original-PDF

1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.

2Die arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände können bis auf die kantonal rechtlichen Mindestmasse herabgesetzt werden.

3Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich in der Zone W2 A bis auf 28 m, in den Zonen W2 B und WG2 bis auf 35 m und in den Zonen W3 und WG3 bis auf 45 m.

4Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

5Die Vollgeschosszahl darf in den Zonen W2 A, W3 und WG3 nicht und in den Zonen W2 B und WG2 um je ein Geschoss erhöht werden.

6Wird der Ausnützungsbonus gemäss Abs. 1 ganz oder teilweise beansprucht, müssen Gebäude mindestens den Energiewerten des Minergie-P-Standards oder eines gleichwertigen Standards entsprechen. Bei Areal überbauungen, die bereits überbaute Grundstücke umfassen, sind diese Anforderungen bezüglich der bestehenden Bauten zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

7Terrassenhäuser sind zulässig.

14Suter. von Känel . Wild . AG Gemeinde Turbenthal Bau- und Zonenordnung 4 WEITERE BESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.