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Art. 51 · Aufhebung früheren Rechts

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 18 · Original-PDF

1) Mit Inkrafttreten dieses Reglementes wird das BauR vom 15. März 1965 aufgehoben.

2) Die Quartiergestaltungspläne bleiben unverändert in Kraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.