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Art. 35 · Wohnzonen
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 13 · Original-PDF
1) In den Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden.
2) Dienstleistungsbetriebe und gewerbliche Kleinbetriebe sind unter Vorbehalt des Immissionsschutzes von Wohnungen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.