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Art. 23 · Öffentliche Einrichtungen auf Privatboden
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 9 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann auf privatem Grund Verkehrszeichen, Schilder, Einrichtungen für Strassenbeleuchtungen, Hydranten usw. anbringen. Berechtigte Wünsche der Grundeigentümer sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
F. Bauweise, Stellung und Dimensionen der Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.