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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 5 · Original-PDF

Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:

a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswerter Gebiete,

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.