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Art. 25 · Verkehrssicherheit

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 13

Bauliche Anlagen wie Einmündungen, Ausfahrten und Ausgänge auf Strassen, Wege und Plätze dürfen die Benützer der Verkehrsanlagen nicht gefährden. Die Baubehörde kann die Anpassung oder Beseitigung gefährlicher Anlagen verfügen. Anlagen nach Abs. 1 sind nach den einschlägigen Normen des Vereins Schweizerischer Strassenfachmänner (VSS) zu projektieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.