← BZO Thun · Inhaltsverzeichnis
Art. 91 · Hecken, Feld- und Ufergehölze
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 65 · Original-PDF
1Hecken, Feld- und Ufergehölze sind in ihrem Bestand geschützt.
2Lässt sich eine Beeinträchtigung oder Beseitigung nicht vermeiden, hat die Verursacherin oder der Verursacher für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
3Die Auswirkungen (qualitativ und quantitativ) sowie Schutzmassnahmen und/oder Aufwertungs- und Ersatzmassnahmen sind auf der Grundlage eines qualifizierten Fachberichts darzulegen.
4Über Ausnahmen, Bewilligungen und Ersatzmassnahmen entscheidet die gemäss übergeordneter Gesetzgebung zuständige Stelle.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.