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Art. 89 · Konsultations-
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 64 · Original-PDF
bereich Hochwasserentlastungsstollen
1Der im Zonenplan II als Überlagerung eingetragene Konsultationsbereich stellt sicher, dass der Hochwasserentlastungsstollen nicht durch Bauten und Anlagen an der Oberfläche oder im Untergrund beeinträchtigt wird.
2Bauten und Anlagen im Perimeter des Hochwasserentlastungsstollens, die tiefer als drei Meter unter dem massgeblichen Terrain liegen, sind nur zulässig, sofern sie den Hochwasserentlastungsstollen weder beeinträchtigen noch gefährden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.