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Art. 79 · Historische
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 58 · Original-PDF
Verkehrswege
1Die im Zonenplan II bezeichneten Objekte des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) mit viel Substanz und mit Substanz sind in ihrem Verlauf und mitsamt ihren Bestandteilen wie Wegoberflächen, Wegbreite, Wegbegrenzungen, Kunstbauten, Bautechniken und wegbegleitenden Einrichtungen uneingeschränkt zu erhalten.
2Unterhalt und Nutzung im herkömmlichen Rahmen sind gestattet.
3Veränderungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, erfordern den Beizug der zuständigen kantonalen Fachstelle.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.