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Art. 69 · 4. Vertikale Gliederung

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 53 · Original-PDF

4. Vertikale Gliederung

1Das erste und die darüberliegenden Vollgeschosse bilden gestalterisch eine Einheit und sind entsprechend aufeinander abzustimmen.

2Besonderer Sorgfalt und Zurückhaltung bedürfen das Anbringen und die Gestaltung von Reklamen, Schaukästen, Witterungsschutz-, Beleuchtungs- oder anderen Einrichtungen. 5. Materialisierung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.