Art. 9 · 4.1 Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 10 · Original-PDF
9 Zone und den angrenzenden Wohnzonen die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. 2Eine Quartiersammelstelle für Siedlungsabfälle ist vorzusehen. 3Im Grünbereich ist eine Sichtschutzhecke aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen zu pflanzen. 4.3.2 Gewachsenes Terrain Das Baugebiet wird gemäss einem speziellen Terrainplan aufgeschüttet. Anstelle des gewachsenen Terrains ist die in diesem Plan festgehaltene Terrainhöhe massgebend.
4.3.3 Baubereiche 1Anstelle von Baulinien sind in diesem Gebiet Baubereiche bezeichnet. 2Mehrgeschossige, oberirdische Bauten müssen innerhalb der Baubereiche in Nord-Süd-Ausrichtung erstellt werden. 3Ausserhalb der Baubereiche, aber nicht in den Unterbrechungen und in den Grünbereichen, sind eingeschossige Nebenbauten ohne Wohnoder Geschäftsnutzungen zulässig. 4Bei Gebäudegruppen nach einheitlichem Plan, gemäss Art. 4.1, kann der Gemeinderat Ausnahmen gewähren
4.3.4 Unterbrechung der Baubereiche 1Die Unterbrechungen der Baubereiche dürfen in Ost-WestRichtung oberirdisch durchgehend nicht bebaut werden. Die Lage der Unterbrechungen wird durch die Bauprojekte bestimmt.
4.3.5 Grünbereich Nord 1Grünbereich mit integriertem Fussweg und Entwässerungsgraben. 2Der Bepflanzung und der Bodennutzung ist besondere Beachtung zu schenken. Bodenbefestigungen und Zäune sind nicht erlaubt. Für die Grüngestaltung sind nur standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
4.3.6 Grünbereich Süd 1Grünbereich mit integrierter Zufahrtsstrasse für Anliegerverkehr, Besucherparkplätze und Entwässerungsgraben. 2Für die Grüngestaltung sind nur standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Zäune sind nicht gestattet.
4.3.7 Baureihe Entlang der Sundgauerstrasse ist eine Baumreihe aus einheimischen Hochstammlaubbäumen zu pflanzen
4.3.8 Begrenzung des Baugebietes Entlang des Landwirtschaftsgebiets dürfen nur transparente Hecken aus einheimischen, standortgerechten Gehölzen gepflanzt werden. Sichtschutzzäune und Mauern sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.