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Art. 5.4 · Archäologische Schutzzonen

BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 15 · Original-PDF

5.4 Archäologische Schutzzonen Schutzziel ist die Erhaltung der archäologischen Reste und der zu ihrem Schutz notwendiger Umgebung. Vor unumgänglichen Bodeneingriffen bei Baumassnahmen ist die Bewilligung der zuständigen Behörde einzuholen. RBV § 19

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.