Art. 4.4 · Lärmschutzbauten in WG-Zonen entlang Hauptverkehrs-
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 12 · Original-PDF
4.4 Lärmschutzbauten in WG-Zonen entlang Hauptverkehrs-
strassen 1Werden entlang den Hauptverkehrsachsen Bauten errichtet, welche die rückwärtigen Wohngebiete vor Lärmimmissionen schützen, kann der Gemeinderat eine Überschreitung der Bebauungsziffer um maximal einen Drittel gestatten, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: RBG § 21, Abs. 3
a.Gebäudeteile ohne lärmempfindliche Nutzungen entlang der Strasse mit einer maximalen Gebäudehöhe von 6.50 m ab Trottoirresp. Strassenniveau . Die Brüstungshöhe ist abhängig von der Lärmschutzfunktion und zählt nicht zur Gebäudehöhe.
b.Die Bauten sind durch Gestaltung und Stellung gut ins Strassenbild einzuordnen. 2In die Berechnung der zulässigen Überschreitung der Bebauung kann die gesamte Zonentiefe von 30 m einbezogen werden. 3Um Schallreflexionen zu vermindern, sind schallabsorbierende Bauteile zu verwenden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.