Art. 4 · „In der AU
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 5 · Original-PDF
4 b. Unbeheizte, verglaste Zwischenklimaräume wie Wintergärten, Veranden und Balkon- oder Sitzplatzverglasungen
–bis zu max. 15 m2 bei Einfamilienhäusern
–bis zu max. 15 m2 je Wohnung mit mindestens 50 m2 Wohnnutzfläche. 3.1.7 Offene Bauteile 1Bei Wohnnutzungen sind innerhalb der zur Bebauung zählenden Fläche, zweckmässig dimensionierte offene Gebäudeteile für Balkone, gedeckte Sitzplätze und dergleichen zu erstellen. 2Offene Bauteile dürfen auch als Zwischenklimaräume ausgestaltet werden. Dabei reduziert sich die Freifläche gemäss Art. 3.1.6 um das Mass der dafür beanspruchten offenen Bauteile.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.