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Art. 3.1 · Bauliche Nutzung

BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 4 · Original-PDF

3.1 Bauliche Nutzung 3.1.1 Massgebende Parzellenfläche 1Für die Berechnung der baulichen Nutzung ist die im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung vorhandene Parzellenfläche massgebend. 2Für kommunale Strassen und Anlagen abgetretenes Land darf in die Berechnung der massgebenden Parzellenfläche einbezogen werden, sofern dies bei der Landentschädigung festgelegt wurde. 3Ist eine Bauparzelle mit einer Schutzzone oder einem Einzelobjekt überlagert, zählt dieses Areal zur massgebenden Parzellenfläche. RBV § 46, Abs. 1

RBV § 46, Abs. 4 RBV § 46, Abs. 3

3.1.2 Bauparzellen in verschiedenen Zonen Liegt eine Parzelle in verschiedenen Bauzonen, ist die Zusammenlegung der baulichen Nutzung in einen Baukörper gestattet. RBV § 50 3.1.3 Nutzungsübertragung Die nicht beanspruchte bauliche Nutzung einer Parzelle kann auf ein angrenzendes Grundstück übertragen werden. RBG § 88

ZonenvorschiftenW1W2W2aW2bW3WG2WG3GOeW
zulässige Geschosszahldie zulässige Geschosszahl wird durch das Gebäudeprofil und die Mindest- raumhöhe gemäss RBG bestimmt.
zulässige Wohnungszahl pro Baukörperfreifreifreifreifreifreifrei
Bebauungsziffer in %21262123232626
Fassadenhöhe in m5.707.507.507.5010.508.0010.50
Gebäudehöhe in m9.7011.5011.5011.5014.5012.0014.5016.00
Gebäudelänge in m30.0040.0040.0040.0040.0040.00freifrei
Dachform mind. DachneigungfreifreifreifreifreifreiSattel 40°
Dachaufbauten bei Dachneigung über 35°zulässigzulässigzulässigzulässigzulässigzulässigzulässig

Tabelle von S. 4 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.