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Art. 11 · 4.5 Gewerbezone

BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 12 · Original-PDF

11 fläche gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Parzellenflächen bzw. Parzellenteile im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind, natürliche Versickerungseigenschaften aufweisen und nicht als Abstellfläche dienen. 3Zur anrechenbaren Grünfläche können folgende Flächen einbezogen werden:

–Flächen auf unterirdischen Bauten, die mit einer Bodenschicht von mindestens 25 Zentimetern überdeckt und bepflanzt sind

–naturnah gestaltete Wasserflächen

–Parzellenteile, die mit naturnah gestalteten Uferschutzzonen überlagert sind

–die Hälfte von begrünten Dachflächen

–20 m2 für jeden kronenbildenden Baum sowie jeden Baum der Baumreihen gemäss Zonenplan Siedlung. 4.5.5 Bepflanzung und Gestaltung der Umgebung 1Für die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Arten zu wählen. 2Die Baumreihen gemäss Zonenplan Siedlung sind zu realisieren, wobei die genaue Anzahl und Lage der Bäume in Absprache mit der Gemeinde erfolgt und ausschliesslich folgende Baumsorten zulässig sind:

–Quercus robur Fastigiata Koster (Säuleneiche)

–Carpinus betulus Frans Fontaine (Säulenbuche)

–Malus trilobata (Dreilappiger Apfel) 3Zur Aufwertung des Ortsbildes und zur Förderung des ökologischen Ausgleichs ist pro 300 m2 Parzellenfläche mindestens ein kronenbildender Baum zu pflanzen und zu unterhalten. Bestehende Bäume sowie die Bäume der Baumreihen gemäss Zonenplan Siedlung werden angerechnet. 4Die Gestaltung der Umgebung ist in einem Umgebungsplan darzustellen. 5Die Grünflächen sind vor Überbauung sowie Versiegelung zu bewahren und fachgerecht zu unterhalten. Veränderungen, welche im Widerspruch zu den voranstehenden Bestimmungen stehen, sind nicht zulässig. 4.5.6 Umsetzung der Umgebungsgestaltung Bei unwesentlichen Änderungen von Bauten, Anlagen oder der Umgebung kann von der Umsetzung der Grünflächenziffer, der Baumreihen gemäss Zonenplan Siedlung sowie der Baumpflanzungen abgesehen werden. 4.5.7 Quartierplanungen für Verkaufseinheiten Quartierplanungen für Verkaufseinheiten mit einer Nettoladenfläche von mehr als 500 m2 werden nicht unterstützt. Davon ausgenommen sind bestehende Ladenflächen, sofern sie insgesamt nicht vergrössert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.