Art. 33 · Inkrafttreten
BZO Thalwil · S. 8 · Original-PDF
20 Seite 2 von 21 Bau- und Zonenordnung Die Gemeinde Thalwil erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975 und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet die nachstehende Bau- und Zonenordnung.
1. ZONENPLAN Art. 33 Inkrafttreten
1Diese Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich in Kraft und ersetzt die letztmals mit BD-Nr. 207/2005 genehmigte Bauordnung mit Zonenplan vom 18. März 2005.
2Der Gemeinderat ist berechtigt, dem Regierungsrat eine Teilgenehmigung der Bau- und Zonenordnung zu beantragen.
3Die geänderten Bestimmungen treten ebenfalls mit der öffentlichen Bekanntmachung und der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.
Die vorstehende Bau- und Zonenordnung wurde durch die Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1984 festgesetzt und von der Gemeindeversammlung geändert und ergänzt:
am 24. November 1993 / 26. November 1997 / 16. März 2000 / 10. Dezember 2003 / 10. November 2005 / 17. September 2009 / 7. November 2012
Im Namen der Gemeindeversammlung:
Gemeindepräsidentin: Christine Burgener Gemeindeschreiber: Pierre Lustenberger Seite 20 von 21
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.