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Art. 27 · Umgebungsgestaltung
BZO Thalwil · S. 23 · Original-PDF
1Am gewachsenen Boden sind möglichst wenige Veränderungen vorzunehmen.
2Haus- und Kellerzugänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Garagen sind zusammenzulegen. Deren Freilegung darf im Normalfall höchstens auf der halben Strassenanstosslänge des Grundstücks erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.