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Art. 17f · Fachgutachten
BZO Thalwil · S. 7 · Original-PDF
12 Seite 1 von 21 Bau- und Zonenordnung 2.5 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) und Erholungszone 18-19 Art. 17f Fachgutachten
Zur Beurteilung der Bauvorhaben kann die Baubehörde ein Fachgutachten oder ein Modell verlangen.
2.5 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) und Erholungszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.