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Art. 17d · Nutzweise

BZO Thalwil · S. 17 · Original-PDF

Die Quartiererhaltungszone "Perlatti-Siedlung" ist für die Wohnnutzung bestimmt. Mässig störendes Gewerbe ist in Erd- und Untergeschossen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.