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Art. 17a · Abweichungen und Fachgutachten
BZO Thalwil · S. 16 · Original-PDF
1Abweichungen von den Bestimmungen in Art. 15 bis 17 können bewilligt werden, wenn eine bessere Lösung und Einordnung in das Ortsbild nachgewiesen wird.
2Zur Beurteilung der Bauvorhaben kann die Baubehörde ein Fachgutachten oder ein Modell verlangen. Seite 10 von 21 Bau- und Zonenordnung 2.4a Quartiererhaltungszone "Perlatti-Siedlung"
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.