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Art. 11 · Kernzonenpläne

BZO Thalwil · S. 2 · Original-PDF

In den Kernzonenplänen sind ergänzend zum Zonenplan wichtige Elemente bezeichnet, die den Charakter des Orts- und Strassenbildes in besonderem Masse mitbestimmen:

–Gebäude

–Fassadenflucht

–Hauptfirstrichtung

–Platz- und Strassenraum

–Freiraum

–markanter Baum Art. 11 Kernzonenpläne

In den Kernzonenplänen sind ergänzend zum Zonenplan bezeichnet:

–diejenigen Gebäude, welche den Charakter des Ortsbildes in besonderem Masse mitbestimmen;

–im Orts- und Strassenbild wichtige Fassadenfluchten;

–im Orts- und Strassenbild wichtige Aussenräume.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.