Art. 5 · Richtplan
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 3 · Original-PDF
1Kommunale Richtpläne sind Führungsinstrumente und sind für die Gemeindebehörden wegleitend. Sie dienen der Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten und enthalten namentlich inhaltliche und zeitliche Vorgaben für die weiteren Planungsaufgaben der Gemeinde.
2Kommunale Richtpläne sowie deren massgeblichen Änderungen werden in der Gemeinde während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Zeit kann sich jedermann zu den Richtplänen schriftlich äussern. Der Gemeinderat nimmt zu den Einwendungen Stellung. Der Rechtsweg kann nicht beschritten werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.