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Art. 40bis · Abstände von Anlagen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 15 · Original-PDF

1Stützmauern und künstliche Böschungssicherungen bis 1.2 m Höhe haben einen Grenzabstand von 0.5 m, darüber zusätzlich die Mehrhöhe, einzuhalten. 23

2Mit Zustimmung des Nachbarn, grundstückübergreifender Planung und guter Gesamtwirkung kann die Baubewilligungsbehörde kleinere Abstände bewilligen. 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.