Art. 32 · [Layouttitel]
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 12 · Original-PDF
Bauten im Seebereich
1Für Bauten im Einflussbereich des Bodensees gemäss nachstehender Karte gelten folgende Vorschriften:
a)Die Untergeschosse dürfen nicht als Wohn- und Arbeitsräume ausgebaut werden und sind mit einer wasserdichten Wanne zu erstellen.
b)Die Fussbodenoberkante des Erdgeschosses darf die Kote von 398 m ü. M. respektive 398.30 m ü. M. nicht unterschreiten.
c)Als Untergeschoss zählt ein Geschoss, das ab Oberkante Erdgeschossboden maximal einen Abstand von 1.50 m zum Niveaupunkt aufweist.
d)Die maximal zulässige Gebäude- bzw. Firsthöhe erhöht sich im Einflussbereich des Sees um die Differenz zwischen erforderlicher Kote gemäss lit. b) und dem Niveaupunkt. H Ausführung und Gestaltung der Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.