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Art. 42 · Inkrafttreten

BZO Baureglement Taegerwilen · S. 17 · Original-PDF

1Das vorliegende Baureglement und der zugehörige Zonenplan treten nach der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt auf einen durch die Gemeindebehörde zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

2Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden Baureglement und Zonenplan, genehmigt am 30.4.2001 mit RRB Nr. 407 und alle nachfolgend erlassenen Änderungen aufgehoben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.